Nachschlagewerk zu Gesetzen, Normen und Richtlinien!
Im Nachschlagewerk der dakuro GmbH finden Sie sämtliche Informationen über die Gesetze, Normen und Richtlinien im Bereich der persönlichen Schutzausrüstung. Bei Fragen dürfen Sie uns jederzeit via Kontaktformular oder Telefon kontaktieren.
Verantwortlich für die Arbeitssicherheit in den Betrieben ist der Arbeitgeber. Durch geeignete Sicherheitsmassnahmen hat er dafür zu sorgen, dass Leben und Gesundheit der Arbeitnehmenden nicht gefährdet werden. Der Arbeitgeber trägt die entsprechenden Kosten für alle Sicherheitsmassnahmen.
Die Arbeitnehmenden sind verpflichtet, die Weisungen des Arbeitgebers zu befolgen, die Sicherheitsvorschriften zu beachten sowie Sicherheitseinrichtungen und persönliche Schutzausrüstungen richtig zu benützen.
Hersteller, Importeure und Händler dürfen nur Produkte in Verkehr bringen, die die Vorgaben des Produktesicherheitsgesetzes erfüllen.
Sie enthält Gestaltungsgrundsätze, Hinweise zur Konfektion wie Grössentabellen und Mindestanforderungen an Unschädlichkeit und Komfort. Folgende Angaben müssen vorhanden sein, um als persönliche Schutzausrüstung zugelassen zu gelten: Hersteller, Artikelbezeichnung, Grössenbezeichnung, CE-Kennzeichnung, Piktogramm (ab CE-Kategorie II), Angabe zum Verfallsdatum (falls erforderlich)
Verantwortlich für die Arbeitssicherheit in den Betrieben ist der Arbeitgeber. Durch geeignete Sicherheitsmassnahmen hat er dafür zu sorgen, dass Leben und Gesundheit der Arbeitnehmenden nicht gefährdet werden. Der Arbeitgeber trägt die entsprechenden Kosten für alle Sicherheitsmassnahmen.
Die Arbeitnehmenden sind verpflichtet, die Weisungen des Arbeitgebers zu befolgen, die Sicherheitsvorschriften zu beachten sowie Sicherheitseinrichtungen und persönliche Schutzausrüstungen richtig zu benützen.
Hersteller, Importeure und Händler dürfen nur Produkte in Verkehr bringen, die die Vorgaben des Produktesicherheitsgesetzes erfüllen.
Schutzkategorien
Kategorie | Schutz | Erklärung |
---|---|---|
Kategorie I |
Schutz vor geringen Risiken | PSA zum Schutz vor minimalen/geringen Risiken wie z.B. Umgang mit Spülmitteln, Gefahr von oberflächlichen nicht zu behandelnden Verletzungen oder Umgang mit heissen Stoffen unter 50°C |
Kategorie II | Schutz vor mittleren Risiken | Alle Tätigkeiten, die nicht in die Kategorien I oder II fallen. Tätigkeiten, bei denen es zu Verletzungen kommen kann, die nicht tödlich sind, aber womöglich ärztliche Hilfe benötigen (Schnittverletzungen, Quetschungen, Brüche, starke Schürfungen etc.) |
Kategorie III | Schutz vor hohen Risiken | PSA zum Schutz vor irreversiblen/tödlichen Gefahren. Darunter fallen alle Tätigkeiten, die mit Chemikalien, Hitze höher als 100° C, Kälte tiefer als -50° C und Strahlung zu tun haben |